Wenn Sie ein Erstgespräch vereinbaren möchten, rufen Sie mich einfach direkt an. Sowohl das Erstgespräch als auch die weiteren probatorischen Sitzungen sind unverbindlich, die Kosten dafür werden von den Privatversicherungen, der Beihilfe und der Heilfürsorge unproblematisch übernommen. Dadurch haben Sie während dieser Zeit die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch nehmen möchten. Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist es wichtig, dass sie sich verstanden und wohlfühlen und eine belastbare therapeutische Beziehung eingehen können.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern je 50 Minuten. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei privaten Krankenversicherungen richten sich die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung nach der Art des Versicherungsvertrages. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die Konditionen der Kostenübernahme ihres individuellen Versicherungsvertrages. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Für Beamtinnen und Beamte ist eine Psychotherapie beihilfefähig, wenn sie zuvor genehmigt wurde. Nach den probatorischen Sitzungen, die ohne Antrag gezahlt werden, erstelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme und reiche ihn gemeinsam mit den Formblättern der Beihilfestelle ein. Diese Formblätter müssen Sie bei der Beihilfestelle anfordern.
Ebenfalls kann in meiner Praxis mit der Heilfürsorge für die Bundeswehr und für die Bundespolizei abgerechnet werden.
Von den Soldaten ist beim Erstgespräch die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/BW/0218) erforderlich. Auf dieser Grundlage können im ersten Schritt der Behandlung die fünf probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Antragstellungen für die Polizisten erfolgen ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Nach einer Sprechstunde und anschließenden probatorischen Sitzungen werden die Therapieanträge direkt bei der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei in Sankt Augustin eingereicht. Mit dieser Stelle wird direkt abgerechnet, die Polizisten müssen nicht in Vorleistung gehen.
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst zahlen. In diesem Fall kann die Therapie unbürokratisch sofort beginnen. Außerdem ist dabei Diskretion gegenüber Dritten sichergestellt. Für eine Therapiesitzung fällt ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Höhe von 120,66 Euro an.
Da ich eine Privatpraxis führe und keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen habe, bin ich zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht berechtigt. Allerdings besteht teilweise die Möglichkeit im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (§13.3, SGB V) die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen wenn Sie keinen Behandlungsplatz bei niedergelassenen Psychotherapeuten bekommen können. Diese Beantragung ist vom Patienten selbsttätig und im Vorfeld der Therapie durchzuführen. Informationen zu der Möglichkeit einer Kostenerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen sowie sich bei den folgenden Quellen informieren:
BPtK Ratgeber Kostenerstattung (www.psychotherapeutenkammer-berlin.de)
Infos und Tipps zur Kostenerstattung bei Psychotherapie (www.therapie.de)
Leider wird oftmals trotz des bestehenden Rechstanspruches eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse prinzipiell abgelehnt. Ohne die im Vorfeld genehmigte Kostenerstattung kann die Psychotherapie in meiner Praxis nicht durchgeführt werden.
Eine ausführliche Liste mit den niedergelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes finden. Sie können sich auch an die Terminservicestelle der Krankenkassen unter der allgemeinen Patientenservicenummer 116117 wenden.
Privatpraxis Kristina Nake, Franzensbader Weg 9, 06128 Halle, +49 151 19409514, kontakt@praxis-nake.com
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.